Trainingsfahrten
Auch bei sog. Trainingsfahrten kann es sich unter Umständen um Fahrten mit Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten handeln. Hier der genaue Wortlaut aus den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen: Ausschluss: |
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Die Versicherungsgesellschaft wird bei hohen Versicherungs-Leistungen sehr genau prüfen ob es sich um "Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" handelte. Um solche Grenzfälle zu vermeiden empfehlen wir Dir umgehend den Abschluss einer Motorsport-Unfallversicherung, bei der auch das Trainingsrisiko mitversichert ist! |
Wir hören immer wieder von Kunden, dass bei kleineren Unfällen auf Trainingstrecken Dies ist aber nicht bei folgeschweren Unfällen möglich, vor allem nicht, wenn Rettungsdienste beansprucht werden. |
Achtung: Bei Lizenzunfallversicherungen vom DMSB, DMV oder anderen Verbänden muss ein offizieller Unfallbericht des Veranstalters, bzw. des Eigentümers vorliegen! |