Trainingsfahrten

Auch bei sog. Trainingsfahrten kann es sich unter Umständen um Fahrten mit Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten handeln. Hier der genaue Wortlaut aus den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen:

Ausschluss:
“5.1.5 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“

 

 

Die Versicherungsgesellschaft wird bei hohen Versicherungs-Leistungen sehr genau prüfen ob es sich um "Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" handelte. Um solche Grenzfälle zu vermeiden empfehlen wir Dir umgehend den Abschluss einer Motorsport-Unfallversicherung, bei der auch das Trainingsrisiko mitversichert ist!

 

Wir hören immer wieder von Kunden, dass bei kleineren Unfällen auf Trainingstrecken
auch Ihre Unfallversicherung ohne Rennrisiko bezahlt hat, weil sie den Unfallhergang zum glaubhaften hin verändern konnten!

Dies ist aber nicht bei folgeschweren Unfällen möglich, vor allem nicht, wenn Rettungsdienste beansprucht werden.

Achtung:
Kein Schutz bei der DMSB-Lizenzunfallversicherung bei Trainingsfahrten außerhalb von Rennveranstaltungen

Bei Lizenzunfallversicherungen vom DMSB, DMV oder anderen Verbänden muss ein offizieller Unfallbericht des Veranstalters, bzw. des Eigentümers vorliegen!