Rennrisiko

Unter Rennrisiko versteht man Fahrten zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Unter diesem Begriff, auch "Benzinklausel" genannt, versteht man den Ausschluss in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen.

Ausschluss:
“5.1.5 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“
 
 

Auf jeden Fall ist Deine bestehende Unfallversicherung, die diesen Punkt enthält, im Falle
eines Motorsport-Unfall wertlos. Der Versicherer wird sich immer auf diesen Punkt berufen
und die Leistung verweigern.

     
Achtung:

Wir erleben immer wieder, dass Versicherungsvertreter sagen: „Das ist schon mitversichert!“. Das ist falsch!
Nur wenn es als Zusatz in der Versicherungspolice steht, also zum Beispiel so: „In Abänderung zu § 5.1.5 ist das Rennrisiko mitversichert.“