Private Haftpflichtversicherung

Die muss Jeder haben, oder ?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch, §823 steht:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ..."

Und zwar in unbegrenzter Höhe !!!!!

Wenn Du schon eine Privathaftpflichtversicherung hast wäre zu prüfen, ob das Fahren mit nichtzugelassenen Kfz ohne Begrenzung auf eine Höchstgeschwindigkeit auf nicht offentlichen Wegen und Plätzen mitversichert ist.

Wenn dies nicht mitversichert ist, hast Du die falsche Privat-Haftpflichtversicherung. Wir können Dir helfen.

Bei uns erhältst Du Maßgeschneiderte Angebote und Informationen dazu. Unser Vorschlag hat die Bestleistungsgarantie mit dabei.

Dabei sind auch vereinsaktive Mitglieder versichert, wenn bei einer ehrenamtlichen Hilfe ein Missgeschick passiert und vieles mehr.

Wenn du hier kein passendes Angebot gefunden hast, kannst du hier Deinen persönlichen Vorschlag anfordern.